AGB

der Arbeitsgemeinschaft Westfalendampf (Stand: 08.01.2015)

Ziffer 1 (Wirksamkeit / Bestellung):

1.1
Mit der Bestellung bzw. den Kauf von Fahrkarten erkennt der Kunde unsere Geschäftsbedingungen gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB an, wodurch diese Bestandteil des geschlossenen Vertrages werden.


Ziffer 2 (Leistungsumfang):

2.1
Der Umfang der Leistung für Tages- und Mehrtagesfahrten ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.


Ziffer 3 (Bezahlung):

3.1
Die Bezahlung von Fahrkarten hat unter Beachtung des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels im Voraus zu erfolgen.


Ziffer 4 (Rücktritt):

4.1
Ein Rücktritt ist bei Tagesfahrten (jedoch nicht Nikolauszügen) grundsätzlich bis zu einem Zeitpunkt von 14 Tagen vor Fahrtantritt ohne Angaben von Gründen möglich.

4.2
Liegen die Voraussetzungen für einen Rücktritt vor, erstatten wir dem Kunden den bereits entrichteten Rechnungsbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 € pro Fahrkarte.


Ziffer 5 (Haftungsausschluss / Verschulden):

5.1
Die Tagesfahrten sind regelmäßig mit nostalgischen oder besonderen Lokomotiven und Waggons geplant. Diese sind in der Regel Unikate, die bei einem Defekt nicht mehr adäquat ersetzt werden können. Sollte vor Fahrtantritt ein Defekt an den Fahrzeugen auftreten, bemühen wir uns, für gleichwertigen oder zumindest historischen Ersatz zu sorgen. Da wir alle Fahrzeuge nur anmieten, sind wir für einen Defekt zu keiner Zeit verantwortlich zu machen.

5.2
Sollte es nach Fahrtantritt zu einem Defekt und einer daraus resultierenden Verzögerung des fahrplanmäßigen Zuglaufs oder einem daraus resultierenden Abbruch der Fahrt kommen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Fahrpreises oder auf Schadensersatz. Dies gilt nicht, sofern die Verzögerung oder der Abbruch mit zumutbarem Aufwand von uns hätten verhindert werden können.

5.3
Unsere Tagesfahrten werden im Fahrplan der Deutschen Bahn AG als Sonderverkehr geführt. Gegenüber Regelzügen der Bahn haben wir eine sehr geringe Priorität, was dazu führen kann, dass wir bei Verspätungen in einem Bahnhof oder auf einem Seitengleis warten und andere Züge passieren lassen müssen. Können wir aus diesem Grund unserem ursprünglichen Fahrplan nicht mehr folgen und verringert sich dadurch die geplante Aufenthaltszeit am Zielort, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Fahrpreises. Unser primäres Ziel ist die Fahrt mit nostalgischen oder besonderen Zügen und nicht der Aufenthalt am Zielort. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom AG München vom 21.09.2004 – Aktenzeichen 112 C 17525/04.

5.4
Da uns bei unseren Tagesfahrten seitens der Deutschen Bahn AG der endgültige Fahrplan erst kurz vor Fahrtantritt mitgeteilt wird, sind vorab als „vorläufiger Fahrplan“ mitgeteilte Fahrzeiten nicht verbindlich. Lediglich bindend ist der (endgültige) Fahrplan, der wenige Tage vor der jeweiligen Fahrt auf unserer Webseite (www.westfalendampf.de) veröffentlicht ist. Wird unser Sonderzug von dem Kunden verpasst, da von vorläufigen Fahrzeiten ausgegangen wurde, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Fahrpreises.

5.5
Insbesondere bei einem Einsatz von Dampflokomotiven können an der Kleidung oder sonstigem Eigentum des Kunden Schäden oder Verunreinigungen durch Ruß, Funkenflug oder sonstige Immissionen entstehen, die sich bei derart nostalgischen Lokomotiven nicht vermeiden lassen und für die wir eine vertragliche Haftung ausschließen.

5.6
Bei Tagesfahrten erfolgt die Benutzung von unseren Sonderzügen auf eigene Gefahr. Einige nostalgische Wagen verfügen über keine Türsicherung, sodass auch während der Fahrt Türen geöffnet werden können. Ebenso sind nicht alle Bahnsteige lang genug für unsere Sonderzüge. Daher sind alle Hinweise von unserer Seite, die auf die Sicherheit des Kunden gerichtet sind, jederzeit ernst zu nehmen und zu befolgen. Für Schäden, die auf leichte Fahrlässigkeit und/oder eigenes Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, übernehmen wir keine vertragliche Haftung. Nicht ausgeschlossen wird Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Personenschäden.


Ziffer 6 (Begriffsbestimmungen):

6.1
Mit Tag ist der Kalendertag, mit Woche die Kalenderwoche gemeint.

6.2
Es gelten die allgemeinen Fristen der §§ 186 ff. BGB.

Impressionen

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